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   VG Augsburg, 15.10.2009 - Au 5 K 07.1476   

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VG Augsburg, 15.10.2009 - Au 5 K 07.1476 (https://dejure.org/2009,72305)
VG Augsburg, Entscheidung vom 15.10.2009 - Au 5 K 07.1476 (https://dejure.org/2009,72305)
VG Augsburg, Entscheidung vom 15. Oktober 2009 - Au 5 K 07.1476 (https://dejure.org/2009,72305)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Wochenendhaus; Bebauungsplan; Frist für Mängelrüge verstrichen; Bebauungsplan nicht funktionslos geworden; Bauvorhaben nahezu vollständig außerhalb der Baugrenzen; kein Anspruch auf Befreiung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
    Auszug aus VG Augsburg, 15.10.2009 - Au 5 K 07.1476
    Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 5.3.1999 NVwZ 1999, 1110) u.a. ausgeführt, dass der Bebauungsplan, der nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen ist, Rechtsnormcharakter hat.

    Mit den Planungsgrundsätzen unvereinbar sind Abweichungen von einigem Gewicht, d. h. Abweichungen, bei denen sich unter Berücksichtigung des sich aus den Gesamtumständen ergebenden mutmaßlichen Willens des Planers die Annahme aufdrängt, dass sie etwas tangieren, was der Planung unter dem Blickwinkel der städtebaulichen Ordnung wichtig gewesen ist (BVerwG vom 9.3.1990 BVerwGE 85, 66 ff.; vom 5.3.1999 a. a. O).

  • VGH Bayern, 13.04.2006 - 1 N 04.3519

    Festsetzung der höchstzulässigen Zahl von Wohnungen in Wohngebäuden; Wohngebäude;

    Auszug aus VG Augsburg, 15.10.2009 - Au 5 K 07.1476
    Die vom Klägerbevollmächtigten in Bezug genommene Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. April 2006 (Az: 1 N 04.3519; BayVBl 2007, 627 ff.) liegt ein anderer, mit dem vorliegenden Verfahren nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde.

    In einer weiteren Entscheidung vom 10. August 2006 (NVwZ-RR 2007, 447 ff.) hat ebenfalls der 1. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs an dieser Rechtsprechung festgehalten und die in der Entscheidung vom 13. April 2006 (a.a.O.) niedergelegten Erwägungen präzisiert.

  • BVerwG, 08.05.1989 - 4 B 78.89

    Befreiung - Berücksichtigung des Einzelfalls

    Auszug aus VG Augsburg, 15.10.2009 - Au 5 K 07.1476
    Sie darf - jedenfalls von Festsetzungen, die für die Planung tragend sind - nicht aus Gründen erteilt werden, die sich in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle oder gar für alle von einer bestimmten Festsetzung betroffenen Grundstücke anführen ließen (BVerwG vom 8.5.1989 Az. 4 B 78.89; VGH BW vom 9.12.2005 Az. 5 S 274/05).
  • BVerwG, 09.03.1990 - 8 C 76.88

    Festsetzungsinhalt eines Fluchtlinienplans - Abweichung von Planungsgrundzügen -

    Auszug aus VG Augsburg, 15.10.2009 - Au 5 K 07.1476
    Mit den Planungsgrundsätzen unvereinbar sind Abweichungen von einigem Gewicht, d. h. Abweichungen, bei denen sich unter Berücksichtigung des sich aus den Gesamtumständen ergebenden mutmaßlichen Willens des Planers die Annahme aufdrängt, dass sie etwas tangieren, was der Planung unter dem Blickwinkel der städtebaulichen Ordnung wichtig gewesen ist (BVerwG vom 9.3.1990 BVerwGE 85, 66 ff.; vom 5.3.1999 a. a. O).
  • OVG Berlin, 16.05.2003 - 2 B 23.98

    Inzidentkontrolle eines Bebauungsplans; Verfahrens- und Abwägungsmängel; Geltung

    Auszug aus VG Augsburg, 15.10.2009 - Au 5 K 07.1476
    Das bedeutet, dass Gesetzesverstöße nicht mehr geltend gemacht werden können und die Satzung ungeachtet einer etwaigen Rechtswidrigkeit als rechtswirksam und gültig anzusehen ist (vgl. z.B. BayVGH vom 28.8.2009 Az. 1 CS 09.914; vom 7.1.2009 Az. 1 ZB 07.2660; OVG Berlin vom 16.5.2003 Az. 2 B 23.98).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2005 - 5 S 274/05

    Kleinteiligkeit der Baustruktur als Grundzug der Planung ist auch bei Ausbleiben

    Auszug aus VG Augsburg, 15.10.2009 - Au 5 K 07.1476
    Sie darf - jedenfalls von Festsetzungen, die für die Planung tragend sind - nicht aus Gründen erteilt werden, die sich in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle oder gar für alle von einer bestimmten Festsetzung betroffenen Grundstücke anführen ließen (BVerwG vom 8.5.1989 Az. 4 B 78.89; VGH BW vom 9.12.2005 Az. 5 S 274/05).
  • VGH Bayern, 28.08.2009 - 1 CS 09.914

    Zusage; Anforderungen an die Darlegung der Verletzung von Vorschriften der

    Auszug aus VG Augsburg, 15.10.2009 - Au 5 K 07.1476
    Das bedeutet, dass Gesetzesverstöße nicht mehr geltend gemacht werden können und die Satzung ungeachtet einer etwaigen Rechtswidrigkeit als rechtswirksam und gültig anzusehen ist (vgl. z.B. BayVGH vom 28.8.2009 Az. 1 CS 09.914; vom 7.1.2009 Az. 1 ZB 07.2660; OVG Berlin vom 16.5.2003 Az. 2 B 23.98).
  • VGH Bayern, 07.01.2009 - 1 ZB 07.2660

    Errichtung eines Carports; (unzulässige) Klageänderung im Zulassungsverfahren;

    Auszug aus VG Augsburg, 15.10.2009 - Au 5 K 07.1476
    Das bedeutet, dass Gesetzesverstöße nicht mehr geltend gemacht werden können und die Satzung ungeachtet einer etwaigen Rechtswidrigkeit als rechtswirksam und gültig anzusehen ist (vgl. z.B. BayVGH vom 28.8.2009 Az. 1 CS 09.914; vom 7.1.2009 Az. 1 ZB 07.2660; OVG Berlin vom 16.5.2003 Az. 2 B 23.98).
  • BVerwG, 28.04.2004 - 4 C 10.03

    Übergeleiteter Bebauungsplan; Kleinsiedlungsgebiet; Funktionslosigkeit; Anlage

    Auszug aus VG Augsburg, 15.10.2009 - Au 5 K 07.1476
    Das wäre nur dann der Fall, wenn in der tatsächlichen Entwicklung ein Zustand eingetreten wäre, der eine Verwirklichung der festgesetzten Ziele des Bebauungsplans auf unabsehbare Zeit ausschlösse und die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hätte, der einem etwa in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nähme (vgl. BVerwG vom 28.4.2004 NVwZ 2004, 1244; BayVGH vom 25.3.2004 BayVBl 2005, 366).
  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 CN 3.97

    Verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle; Bebauungsplan; Nichtigkeit; Wirksamkeit,

    Auszug aus VG Augsburg, 15.10.2009 - Au 5 K 07.1476
    Erst dann, wenn die tatsächlichen Verhältnisse vom Planinhalt so massiv und offenkundig abweichen, dass der Bebauungsplan insoweit seine städtebauliche Gestaltungsfunktion unmöglich mehr erfüllen kann, kann von einer Funktionslosigkeit die Rede sein (vgl. BVerwG vom 3.12.1998 BauR 1999, 601; vom 23.1.2003 BauR 2003, 838).
  • VGH Bayern, 10.08.2006 - 1 N 04.1371

    Anfechtung von zwei inhaltsgleichen Fassungen eines Bebauungsplans;

  • BVerwG, 17.02.1997 - 4 B 16.97

    Bauplanungsrecht - Funktionslosigkeit einer bauplanerischen Festsetzung,

  • VGH Bayern, 25.03.2004 - 25 N 01.308

    Bebauungsplan; Antragsbefugnis bei Zwangsversteigerung; Sondergebiet Kurgebiet;

  • VG Neustadt, 22.03.2012 - 4 K 12/12

    Keine Erweiterung einer Spielhalle in der Innenstadt von Germersheim

    Das bedeutet, dass Gesetzesverstöße nicht mehr geltend gemacht werden können und die Satzung ungeachtet einer etwaigen Rechtswidrigkeit als rechtswirksam und gültig anzusehen ist (vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 18. November 2009 - 10 K 728/07 -, juris; VG Augsburg, Urteil vom 15. Oktober 2009 - Au 5 K 07.1476 -, juris).
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